Minder-Initiative – an die Arbeit!
ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften betrachtet die am 20. November vom Bundesrat veröffentlichte Verordnung gegen übermässige Vergütungen mit gemischten Gefühlen. Trotz einiger Mängel, namentlich die ungenügende Transparenzpflicht für Pensionskassen, geht es nun darum, mit der Arbeit zu beginnen.
Die Volksinitiative “gegen die Abzockerei” geniesst seit der Unterschriftensammlung die Unterstützung von ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften. Seit der Gründung verlangt ACTARES die Ausübung der Aktienstimmrechte durch die Pensionskassen, welche die Zwangsersparnisse der arbeitenden Bevölkerung verwalten.
Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften (VegüV) ist nicht perfekt. Obwohl sie am 1. Januar 2014 in Kraft tritt, gelten gewisse Anordnungen erst mit Verzögerung. Mehr noch, nicht alle Wege zur Umgehung sind verbarrikadiert. Zum Beispiel sind Konkurrenzverbote à la Daniel Vasella weiterhin erlaubt.
Die VegüV sieht eine Reihe von unerklärbaren Ausnahmen vor, bei der Pflicht von Pensionskassen, abzustimmen und ihre Positionen offenzulegen. Insbesondere sind Pensionskassen davon befreit, sich zur Entlastung der Führungsgremien zu äussern, wo doch im Betrugsfall nur nach einer Verweigerung der Entlastung fürs Aktionariat, und damit auch für die Pensionskassen, der Weg frei ist für eine Gerichtsklage.
Trotzdem glaubt ACTARES, dass es nun gilt, die verfügbaren Instrumente zu nutzen und später Bilanz zu ziehen. Es ist unabdingbar, dass die Vorsorgeeinrichtungen, aber auch jeder Aktionär, jede Aktionärin ihre Verantwortung wahrnehmen und den Einfluss, den ihnen die Minder-Initiative gewährt, auch nutzen.